Qualitätssicherung
Grundqualifikation
- Die Möglichkeit, sachverständige Kooperationspartner des Instituts Gericht & Familie zu werden, erhalten ausschließlich Psychologen, die ihr Studium mit einem Diplom, einem Master oder einem gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss abgeschlossen haben.
- Bewerber, die am Anfang ihrer rechtspsychologischen Tätigkeit stehen, erhalten eine einjährige Weiterbildung zum Verfahrensbeistand und psychologischen Sachverständigen, in der ihnen die speziellen theoretischen und praktischen Kenntnisse rechtspsychologischer Tätigkeit vermittelt werden.
- Parallel dazu durchlaufen sie eine Hospitationsphase, in der sie erfahrene psychologische Sachverständige des Instituts in der praktischen Arbeit begleiten.
- Bewerber absolvieren dann eine Probezeit, in der sie selbst eine festgelegte Zahl erster Gutachten unter intensiver Gruppen- und Einzelsupervision erstellen.
- Erst nach erfolgreicher Absolvierung dieser Probezeit erhalten die Bewerber einen Kooperationsvertrag, der die weitere Qualitätsentwicklung und -kontrolle sicherstellt.