Qualitätssicherung

Grundqualifikation

  • Die Möglichkeit, sachverständige Kooperationspartner des Instituts Gericht & Familie zu werden, erhalten ausschließlich Psychologen, die ihr Studium mit einem Diplom, einem Master oder einem gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss abgeschlossen haben.   
  • Bewerber, die am Anfang ihrer rechtspsychologischen Tätigkeit stehen, erhalten eine einjährige Weiterbildung zum Verfahrensbeistand und psychologischen Sachverständigen, in der ihnen die speziellen theoretischen und praktischen Kenntnisse rechtspsychologischer Tätigkeit vermittelt werden.
  • Parallel dazu durchlaufen sie eine Hospitationsphase, in der sie erfahrene psychologische Sachverständige des Instituts in der praktischen Arbeit begleiten.
  • Bewerber absolvieren dann eine Probezeit, in der sie selbst eine festgelegte Zahl erster Gutachten unter intensiver Gruppen- und Einzelsupervision erstellen.
  • Erst nach erfolgreicher Absolvierung dieser Probezeit erhalten die Bewerber einen Kooperationsvertrag, der die weitere Qualitätsentwicklung und -kontrolle sicherstellt.
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