Qualitätssicherung

Laufende Qualitätssicherung

  • Alle psychologischen Sachverständigen des Instituts Gericht & Familie verpflichten sich, regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen, um ihre fachliche Qualität gemäß dem aktuellen wissenschaftlichen Stand aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Das Institut organisiert hierfür offene und interne Fort- und Weiterbildungen.
  • Alle psychologischen Sachverständigen verpflichten sich ferner zu regelmäßiger Supervision ihrer Sachverständigentätigkeit. Das Institut bietet hierfür Gruppensupervision an und stellt die zuverlässige Teilnahme sicher.
  • Jedes erstellte Gutachten wird vor dem Verlassen des Instituts von erfahrenen psychologischen Sachverständigen anonymisiert gegengelesen, um zu prüfen, ob es den allgemein anerkannten fachlichen Standards (Mindeststandards) und den institutsinternen Arbeitsrichtlinien entspricht.
  • Jedem Gutachten ist ein Feedback-Bogen angehängt, der es dem beauftragenden Gericht ermöglicht, eine Rückmeldung über die Qualität des Gutachtens abzugeben.

 

Datenschutz

  • Als zentrales Kriterium der laufenden Qualitätssicherung  gilt bei allen beschriebenen Maßnahmen die konsequente Beachtung des Datenschutzes, der Schweigepflicht sowie der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit jedes einzelnen psychologischen Sachverständigen.

 

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