Gutachtenexpertisen

Bestehen Zweifel an der methodischen Qualität eines Sachverständigengutachtens, kann eine methodenkritische “Psychologische Stellungnahme” zu einem Gutachten erstellt werden. Dabei handelt es sich um eine Stellungnahme zu einem bereits vorliegenden Gutachten, nicht jedoch um Zweitgutachten. Die Expertise äußert sich zu der Frage, ob anerkannte methodische Anforderungen und Standards eingehalten wurden. Im Zentrum stehen Fragen nach der methodischen Qualität, mit der etwa die Erlebnisfundiertheit einer Aussage oder die Bindungen und Beziehungen eines Kindes überprüft wurden, nicht jedoch Fragen nach der Erlebnisfundiertheit der Aussage oder die Bindungsqualität bzw. Beziehungsintensität selbst.

 

Psychologische Stellungnahmen sind keine Parteigutachten, sondern Maßnahmen zur Qualitätssicherung der psychologischen Sachverständigentätigkeit. Sie sind neutral und keine  Gefälligkeitsexpertisen.

 

Auftraggeber können Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte sein, in Ausnahmefällen auch anwaltlich nicht vertretende Eltern.

 

Für die vom Institut Gericht & Familie erbrachten Stellungnahmen hat sich folgende Vorgehensweise durchgesetzt: Dem Auftraggeber wird eine kostenpflichtige Vorprüfung der Sachlage auf Basis der vorhandenen Dokumente, vor allem des Vorgutachtens, angeboten. Es wird beurteilt und mitgeteilt, ob eine Stellungnahme sinnvoll oder die methodische Qualität des Vorgutachtens in Ordnung ist. Ist dies nicht der Fall, kann eine Expertise in Auftrag gegeben werden. 

 

                          In 2024 werden keine Expertisen mehr angenommen.

 

                                               

 

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